Tage- und Abwesenheitsgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SabrinaL
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#1

26.06.2014, 12:05

Hallo an Alle,

die Beauftragung lag vor dem 01.08.2013, Termin hat nach dem 01.08.2013 stattgefunden. Tage- und Abwesenheitsgeld nach neuem oder alten Recht? Ich stelle die Frage, weil es nach dem JVEG für Zeugen auf den Zeitpunkt der Handlung ankommt. Hier berechnet man nach neuem Recht. Die Terminsgebühr würde ich hier nach dem alten Recht berechnen, aber "Auslagen" nach neuem? Kann jemand helfen? Ich danke.
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Liesel
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#2

26.06.2014, 12:07

61 RVG gilt auch für Reisekosten des Anwaltes.
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Tripsdrille_2
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#3

01.07.2014, 13:23

Komplette Abrechnung nach altem Recht.
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NicoleH
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#4

05.07.2014, 21:12

wie Liesel schreibt:

beauftragung bei altem recht: Abrechnung des RA nach altem recht, egal wann der termin dann stattfindet. sofern der termin nach dem 01.08. stattfindet und der mandant später für diesen termin parteiauslagen nach dem JVEG geltend machen will, ist für diesen nach dem JVEG neues Recht anzuwenden.

LG
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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