Ich weiß, aber wenn Chef das so anweist, denke ich mir "nicht mein Problem". Außerdem hat der StB wohl auch noch nicht gemeckert. Und eine Prüfung hatten wir erst kürzlich, da gab es keine BeschwerdenJSanny hat geschrieben:
Ganz gefährlich bei einer evtl. Prüfung, weil ihr dann die USt. nachzahlen müßt und da die meist dann schätzen, kann es sehr unangenehm werden.
Rechnungsposition Auslagenpauschale?
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Dann habt ihr Glück gehabt. Hier gab es vor etlichen Jahren Rundschreiben auf was zu achten ist inkl. der Konsequenzen. Eine "befreundete" Kanzlei, hat ordentlich löhnen müssen.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wenn ich es nur über das Kostenblatt erfasse, sind die Auslagen aber vor der MwSt. in der Rechnung, oder habe ich da was falsch verstanden? Die Finanzkonten fasse ich dann doch lieber nicht an. Wie gesagt, buchen wir ja sonst auch nicht übers Aktenkonto.JSanny hat geschrieben:Entweder du erfaßt das über das Kostenblatt oder du buchst direkt über Buchen mit Finankonto, da ist dann in der Auswahl Y
Zuletzt geändert von Geniesserin am 27.05.2015, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Wenn du da über Honorarauslagen buchst ja. Du kannst dir da ja aber selber Buchungsposten erfassen und wenn du da die Einstellung entsprechend machst, müßte das unter der USt. gezogen werdenWenn ich es nur über das Kostenblatt erfasse, sind die Auslagen aber vor der MwSt. in der Rechnung
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