Entziehung der Vermögenssorge 1666 BGB von Amts wegen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sodoku
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#1

29.04.2014, 14:00

Hallo Leute,

ich hab folgendes Problem:
Anders Gericht hat bem Familiengericht die Entziehung der Vermögenssorge bei der Kindesmutter (KM )für ihre 2 Kindern angeregt. Einleitung des Verfahrens also von Amts wegen, § 1666 BGB. Das Familiengericht hat der KM das mitgeteilt. RA hat daraufhin die Vertretung der KM angezeigt und ist schriftsätzlich tätig geworden. Zuständig hierfür die Sache ist der Rechtspfleger der VKH und Beiordnung bewilligt. Später teilt der Rechtspfleger mit, dass sich das Verfahren erledigt hat (ohne Beschluss!!!) und setzt den Verfahrenswert auf 1000,00 € ( Beschluss) fest. Eine Rechtsmittelbelehrung fehlt.

Ich halte den Verfahresnwert von 1.000,00 € für sehr gering. Grundsätzlich gilt doch bei Sorgerechtssachen die 3000,00 €. Selbst bei eA gibt es 1500,00. Außerdem betraf es 2 Kinder. Was wurde bei Euch so festgesetzt, ist der Wert üblich?

Welche RA-Gebühren sind denn entstanden?
Nur Verfahrensgebühr 3100??
Ein mündlicher Termin hat nicht stattgefunden. Also ich gehe davon aus, dass es keine Terminsgebühr gibt. Richtig?
Gibt es sonst noch was? Z.B. für die Erledigung? Soweit ich es gesehen habe, wohl nicht. Aber vielleicht hab ich ja was übersehen.

Danke schonmal für Eure Ideen und Tipps!

Viele sonnige Grüße
Sodoku
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#2

02.06.2014, 11:46

Hat denn keiner eine Idee?
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