Anschriftenprüfung - entsteht hierfür eine Gebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1

24.04.2014, 16:16

Wir haben die Anschrift geprüft und meine Chefin meinte jetzt, ich solle bei der Rechtssschutzvers. die entsprechende RVG-Gebühr dafür abrechnen.

Hab aber noch nie davon gehört, dass man eine Gebühre für eine einfache Postanfrage bekommt. @___@ weiß jmd mehr?
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Tigerle
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#2

24.04.2014, 16:17

Habt Ihr nur die Anschrift geprüft oder auch eine weitere Tätigkeit in der Angelegenheit
Jacare
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#3

24.04.2014, 16:22

ne, wir waren auch so tätig. aber am schluss haben wir nur eine Postanfrage gemacht
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#4

24.04.2014, 16:28

Was heißt Ihr wart auch so tätig?

Wenn Ihr keine weitere Tätigkeit "entfaltet" habt, und Ihr gegenüber der Rechtschutzversicherung nur die Postanfrage abrechnet, dann würde ich sagen, dann könnt Ihr hier ein einfaches Schreiben abrechnen.

Aber mit den knappen Angaben zur Tätigkeit kann ich da nichts genaues antworten.
Alegría
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#5

24.04.2014, 17:38

Ich versteh es auch nicht ganz....... Ich würde aber auch sagen einfaches Schreiben abrechnen. Wenn aber vorher bereits eine Tätigkeit stattgefunden hat und ihr zB bereits eine Geschäftsgebühr abgerechnet habt und nun in der gleichen Sache nur noch eine Anschriftenprüfung macht, dann ist dies ja mit der Geschäftsgebühr schon abgegolten und ihr könnt nichts mehr extra verlangen. Aber wie Tigerle schon sagt, die Angaben sind ein bißchen knapp und eine genaue Antwort zu geben :)
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