Auslagen für Scheck und HR-Auszug im KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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neravana
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#1

24.04.2014, 15:55

Hallo ihr Lieben,

kurze und knappe Frage: Wie setzt ihr entstandene Kosten für Schecks und HR-Auszug-Anforderungen im KFA fest? Kommt das bei Euch mit in die normale Erfassung (also in der Kostenaufstellung SW: xy, 3100 VV RVG etc, Honorarauslagen HR-Auszug, 19 % USt), wenn ihr das im Programm eingegeben habt, dass diese Kosten angefallen sind oder macht ihr die gesondert in Schriftform nach der Kostenaufstellung geltend? USt fällt auf diese Beträge ja an.

Danke für Eure Hilfe!

LG, Julia
Rosemarie88
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#2

24.04.2014, 15:58

Wenn ich mich recht erinnere, kommt da keine USt mehr drauf und die werden bei mir ganz unten, unter dem Bruttobetrag eingesetzt :shock:
neravana
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#3

24.04.2014, 16:05

Habe auch schon gelesen, dass da keine USt drauf kommt? oO Aber ich muss diese Pos. doch im Kostenblatt bei Honorarauslagen eingeben... zumal ja auch der Mdt. die USt dafür zahlen muss... Wobei es in diesem Fall wahrscheinlich unerheblich ist, weil Vorsteuerabzug besteht... aber grundsätzlich wäre das mal interessant^^ Aber in die normale Rechnung kommt diese Pos. mit rein?
neravana
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#4

02.05.2014, 09:41

Das Gericht möchte wissen, wieso dieser Posten erstattungsfähig sein soll... Wir schießen die Kosten oftmals mit einem Scheck vor bzw. reichen den Scheck mit ein, damit die Klage umgehend zugestellt wird und nicht erst noch vom Gericht die GeKo-Rechnung kommt und sich das alles verzögert... Kann ich mich hier auf § 91 ZPO berufen oder ist das zu ungenau?
sansibar
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#5

02.05.2014, 09:45

Was meinst du denn mit Kosten für Schecks? HR-Auszüge setze ich mit in die Honorare und nehme USt. drauf.
Grüße - sansibar
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neravana
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#6

02.05.2014, 10:00

Bei der Bank entsteht eine Gebühr von 1,00 € pro eingereichten Scheck. Das wird vierteljährlich abgerechnet, eine Abrechnung darüber habe ich. Diesen Scheck reichen wir ein, um die GK zu bezahlen bzw. vorzuschießen. Ich weiß nicht, ob das bei jeder Bank so ist oder nur bei bestimmten.. Nur diesen einen Euro wollen wir von der Gegenseite im Kostenfestsetzungsverfahren erstattet haben.. Kann ich mich hier auf § 91 ZPO berufen?^^
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#7

02.05.2014, 10:23

Kosten für HR-Auszüge werden VOR der USt. angesetzt, Scheckkosten gibt es nicht. Wenn ihr den Vorschuss auf diese Weise entrichtet, ist das euer Problem.
~ Grüßle ~
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