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Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Verfasst: 24.04.2014, 15:53
von Möni
Hallo!
Wir haben in einer Unfallsache einen Mahnbescheid gemacht, nach Erlass hat sich die Versicherung gemeldet und mit meinem Chef telefoniert, dann hat man sich auf die Hälfte der Zahlung geeinigt. Ich würde jetzt abrechnen:

1,3 nach 2003
1,0 nach 3305
Anrechnung 0,65 2003
1,0 nach 1000
1,2 nach 3104

Richtig?

Re: Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Verfasst: 24.04.2014, 15:59
von Rosemarie88
Wieso 1,3 nach 2003?

Habt ihr denn bereits außergerichtlich was gemacht?

Wenn ihr nur den MB beantragt habt, gibt es doch meines Erachtens keine Nr. 2300 :shock:

Re: Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Verfasst: 24.04.2014, 16:11
von Möni
außergerichtlich aufgefordert

Re: Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Verfasst: 24.04.2014, 16:19
von Tigerle
Mit wem sollst Du abrechnen.

Übernimmt die Gegenseite auch vorgerichtliche Kosten?

Re: Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Verfasst: 24.04.2014, 16:22
von Möni
ja

Re: Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Verfasst: 25.04.2014, 12:03
von LuisaJL
Du meinst sicher 2300?!

Die Einigungsgebühr würde ich nur in Höhe von 20 % des Gegenstandswertes nehmen, da es sich um eine bloße Zahlungsvereinbarung handelt.

Re: Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Verfasst: 25.04.2014, 12:33
von Frau Cindy
Es wurde sich aber auf die Hälfte geeinigt, weshalb es sich nicht nur um eine Zahlungsvereinbarung handelt.