Unfallsache Mahnbescheid, Telefonat und Einigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Möni
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#1

24.04.2014, 15:53

Hallo!
Wir haben in einer Unfallsache einen Mahnbescheid gemacht, nach Erlass hat sich die Versicherung gemeldet und mit meinem Chef telefoniert, dann hat man sich auf die Hälfte der Zahlung geeinigt. Ich würde jetzt abrechnen:

1,3 nach 2003
1,0 nach 3305
Anrechnung 0,65 2003
1,0 nach 1000
1,2 nach 3104

Richtig?
Rosemarie88
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#2

24.04.2014, 15:59

Wieso 1,3 nach 2003?

Habt ihr denn bereits außergerichtlich was gemacht?

Wenn ihr nur den MB beantragt habt, gibt es doch meines Erachtens keine Nr. 2300 :shock:
Möni
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#3

24.04.2014, 16:11

außergerichtlich aufgefordert
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Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
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#4

24.04.2014, 16:19

Mit wem sollst Du abrechnen.

Übernimmt die Gegenseite auch vorgerichtliche Kosten?
Möni
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#5

24.04.2014, 16:22

ja
LuisaJL
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#6

25.04.2014, 12:03

Du meinst sicher 2300?!

Die Einigungsgebühr würde ich nur in Höhe von 20 % des Gegenstandswertes nehmen, da es sich um eine bloße Zahlungsvereinbarung handelt.
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Frau Cindy
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#7

25.04.2014, 12:33

Es wurde sich aber auf die Hälfte geeinigt, weshalb es sich nicht nur um eine Zahlungsvereinbarung handelt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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