wir zeigen uns an und bitten um Akteneinsicht und sagen gleichzeitig: wenn die Akte da ist, tragen wir vor.
jetzt ist die Akte da und gleichzeitig ein Schreiben, dass die Sache eingestellt wurde, da sie im Wege der Privatklage geltend gemacht werden muss.
Im Prinzip kann ich doch jetzt nur eine GG verlangen - richtig? Wir haben ja nicht zur Erledigung beigetragen. Nur bei der VG bin ich mir nicht sicher
Abrechnen in einer Strafsache
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Ihr habt nichts gemacht, als die Akte angefordert. Und selbst bei der hat sich ein Durcharbeiten erledigt, da ja bereits eingestellt war. Ich denke auch, dass hier mehr als die Grundgebühr nicht angefallen ist.
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Nach neuem Recht fällt die GG immer neben der VG an. Eine GG kann nicht mehr allein anfallen.
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Echt? Danke AB, ist mir neu. Davon abgesehen, dass man dann in Verkehrs-OWi den Mandanten lieber raten sollte, die Kohle zu bezahlen, anstatt das die Akte angefordert wird und erstmal das Foto begutachtet wird, ob da was zu machen ist. Denn wenn immer direkt beide Gebühren anfallen, ist das direkte Zahlen in den meisten Fällen wohl die bessere Alternative.
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Jo, steht im Text der 4100/5100. Und nach meiner unmaßgeblichen Ansicht war das ja auch schon nach altem Recht vom Gesetzgeber so gewollt. Erst die Rechtsprechung hat darin rumgepfuscht und der GG einen eigenen Abgeltungsbereich zugewiesen.
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Naja...ehrlich gesagt bringt das Ganze ja auch wieder keinen Sinn. Wofür also eine Grundgebühr? Da hätte man doch direkt die Verfahrensgebühren höher ansetzen können. Aber muss irgendeiner die Gesetze verstehen?
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Dass die Grundgebühr neben der Verfahrensgebühr entsteht, steht in Nr. 4100 Abs. 1. Oder meinst du eine andere Vorschrift?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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