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Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens

Verfasst: 20.04.2014, 11:18
von Yasmin
Wir haben im Mahnverfahren Widerspruch gegen den geltend gemachten Anspruch eingelegt. Nach Übergang an das streitige Gericht hat der Kläger den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurückgenommen. Hier wäre zwar die 1,3 VG nicht erstattungsfähig, weil die Klage nicht anhängig wird, aber die 0,5 VG für den Widerspruch müsste doch vom Kläger erstattungsfähig sein. Wie könnte man so einen Anspruch begründen?

Re: Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens

Verfasst: 20.04.2014, 12:17
von online
Was willst Du begründen? Beantragt, die Kosten des Verfahrens der Klägerseite aufzuerlegen.

Re: Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens

Verfasst: 22.04.2014, 12:13
von Yasmin
Den Antrag haben wir gestellt, nur der Antragsteller hat beantragt den Kos-tenantrag zurückzuweisen mit der Begründung, dass nach Entscheidung des BGH § 269 III Satz 2 ZPO nicht entsprechende Anwendung findet, wenn der Kläger nach Abschluss des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das streitige Verfahren den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurücknimmt.