Abrechnung Außerger.-Mahnverfahren-Streitig - RVG alt/neu?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BEZ
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#1

14.04.2014, 14:48

Hallo ihr schlauen Köpfe!

Habe diese Frage schon im Forum gesucht, aber nichts gefunden. Ich hoffe ich bin nicht zu doof für die Suchfunktion :oops:

Folgendes:

- außergerichtlich tätig (Aufforderungsschreiben)
- Mahnbescheid beantragt
Gegner legt Widerspruch ein
Das war alles vor dem 01.08.2013

Mit Schriftsatz vom 30.09.2013 haben wir unter Einzahlung der GK die Anspruchsbegründung eingreicht.

Jetzt weiß ich nicht, ob ich die 1,3 Verfahrensgebühr mit der neue Tabelle, geltend ab 01.08.2013 abrechnen darf.
Ich denke schon, oder??

:thx :thx
Zuletzt geändert von BEZ am 14.04.2014, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

14.04.2014, 14:49

Kommt drauf an, ob Ihr die Abgabe bei Widerspruch schon im MB-Antrag beantragt hattet.
BEZ
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#3

14.04.2014, 14:52

Hmm mist.. Mahnbescheide macht ausschließlich meine Kollegin.
Ok dann frag ich sie morgen - ich weiß nicht wie ich in das Programm komme. :motz :motz
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#4

15.04.2014, 10:52

BEZ hat geschrieben:Hmm mist.. Mahnbescheide macht ausschließlich meine Kollegin.
Ok dann frag ich sie morgen - ich weiß nicht wie ich in das Programm komme. :motz :motz
Habt ihr keine Abschrift des Antrags in der Akte? Oder läuft alles elektronisch bei euch?

Ich vermute aber mal eher, dass die Abgabe nicht beantragt war, der Zeitabstand von mind. 2 Monate erscheint mir dafür etwas hoch.
Wann hat euch denn der Mandant mit der Durchführung des streitigen Verfahrens beauftragt?
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