Kostenfestsetzung ggü. Landeskasse bei Freispruch

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Kimberleyley
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#1

09.04.2014, 17:48

:pfeif :pfeif :pfeif
Hey ihr lieben,
brauche dringend Hilfe....

OWi-Sache

Beschluss ergangen das er im schriftl. Vorverfahren freigesprochen wurde gem. §72 OWIG
Kosten trägt Landeskasse

Chef sagte nun bitte mit Landeskasse abrechnen welchen KFA nehme ich denn da? Wir haben RA Micro


:?: :cry:
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#2

09.04.2014, 18:03

wird beantragt,

nachstehende Gebühren und Auslagen gem. 106 OWiG zu Lasten der Landeskasse festzusetzen.

Um Anordung der gesetzlichen Verzinsung ab Antragseingang wird gebeten.

Berechnung
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#3

09.04.2014, 18:16

HUHU, also muss ich den Text freihand schreiben ja ?Weil in RA Micro gibts ja so ein Antrag net
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#4

09.04.2014, 18:20

:shock:
Jetzt weiß ich auch nicht welche Gebühren :?:


aber bei OWi Sachen ??
Zuletzt geändert von Kimberleyley am 09.04.2014, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

09.04.2014, 18:26

Nein, Gebühren nach Teil 5.

Wenn Du das noch nie gemacht hast, solltest Du erstmal die Abrechnung in OWi-Sachen kennenlernen, und das Mandat abrechnen. Dann kannst Du diese Abrechnung in den KFA gegen die Staatskasse übernehmen.

(Heißt übrigens schriftliches Verfahren. Nicht Vorverfahren.)
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#6

09.04.2014, 18:30

Hehe Danke ich habe erst am 01.08.2013 angefangen :? Darf im Büro meist nur so normale einfache Dinge tun leider sind viele erkrankt und jetzt soll ich sowas machen.
Den Mdt. abrechnen wenn dort steht wird der Landeskasse auferlegt ?? Die RE geht dann an das AG
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#7

09.04.2014, 18:33

Du sollst keine Rechnung rausschicken, sondern erstmal schauen, was abzurechnen ist, bevor Du den KFA schreibst.

Ich mag Dir hier aber ehrlichgesagt nicht die Abrechnung vorkauen, wenn Du sowas noch nie gesehen hast. Das bringt nix. Der RA müsste schon diktieren, welche Gebühren in welcher Höhe abgerechnet werden sollen, damit Du den KFA allein schreiben kannst.
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#8

09.04.2014, 18:34

:cry:
Keine ahnung welche Gebühren man jetzt der Landeskasse aufbrummen kann
5100
5107
5108 ( weil schriftl. Verfahren löst ja ne TG aus )

Es geht an das AG wie gesagt nicht Verwaltungsgericht oder so was
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#9

09.04.2014, 18:36

Bei uns wird aber nicht diktiert es gibt Verfügungen und da steht halt nur KFA ggü. Landeskasse stellen... Naja wenns keiner verrät dann ist es halt so wie es ist. Werd die Akte dann einfach zurückgeben
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#10

09.04.2014, 18:41

:lol:

Bevor ich gleich einen mittelschweren Ausraster bekomme und die Akte zerstöre mache ich es jetzt lieber wie ich es denke und gut ist wenn der Mist falsch ist soll das Gericht eben meckern. Wie war es noch gleich aus Fehlern lernt man ja bekanntlich ....
In Beiträgen von anderen werden die Gebühren aufgelistet und mir will man hier Pädagogisch kommen, nur weil ich in der Ausbildung bin. Benachteiligung ist das mehr auch nicht
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