Abrechnung Verwaltungsgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rosemarie88
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#1

12.03.2014, 08:45

Guten Morgen Mädels,

kurze Frage:

In einer Angelegenheit haben wir unsere Mandantin außergerichtlich gegenüber dem Landkreis bzw. Jugendamt in einer sozialrechtlichen Angelegenheit vertreten.

Abrechnen würde ich hier außergerichtlich die Regelvergütung, 300 € + PTE + USt ..

So, jetzt haben wir den Widerspruchsbescheid erhalten und müssen Klage vor dem VERWALTUNGSgericht einreichen.

Aber wie rechne ich denn da jetzt gerichtlich ab? Normal über die Betragsrahmengebühren?

Ich steh aufm Schlauch :shock: :shock:

Danke für Eure Hilfe :thx :thx
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Anahid
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#2

12.03.2014, 08:59

Verwaltungsgericht gelten die normalen Gebühren wie im Zivilprozess.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rosemarie88
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#3

12.03.2014, 09:00

Aber woher nehme ich dann den Gegenstandswert??? :shock:

Rechne ich außergerichtlich ganz normal, wie oben beschrieben ab und gerichtlich dann nach GW unter Abzug der hälftigen außergerichtlichen Kosten?
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#4

12.03.2014, 09:03

Wenn Ihr jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagen müsst, würde ich auch die vorgerichtliche Angelegenheit eher als verwaltungsrechtliche Sache ansehen und nicht als sozialrechtliche.

Dein Sachverhalt gibt leider nix her, worum es geht. Wie sollen da Aussagen zum GW gemacht werden? :wink:
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Adora Belle
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#5

12.03.2014, 10:01

Also wenn das gerichtlich Verwaltungsrecht ist, dann ist es das natürlich auch vorgerichtlich. Da gibt es ja einiges, das man gefühlsmäßig eher zum Sozialrecht packen würde.
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