Kosten selbstst. Beweisverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Minimaus
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#1

11.03.2014, 10:09

Guten Morgen zusammen,

weiß nicht, ob ich hier richtig bin...

Wir erheben nun Klage, nachdem das selbsts. Beweisverfahren sein Ende gefunden hat. Was ist mit den Kosten des selbsts. Beweisverfahrens? Muss ich den Antrag in der Klage stellen, diese der Gegenseite aufzuerlegen? Ich stelle jetzt ja bloß den Antrag die Kosten des "Hauptverfahrens" der Gegenseite aufzuerlegen.
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Anahid
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#2

11.03.2014, 11:01

Wenn das selbständige Beweisverfahren Teil der Hauptsache ist, sollte über die Kosten in der abschließenden KGE entschieden werden. Vorsichtshalber kannst Du aber beantragen, der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor dem .......gericht XY, Az. ..... aufzuerlegen.
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#3

11.03.2014, 11:01

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Zuletzt geändert von Anahid am 11.03.2014, 12:43, insgesamt 2-mal geändert.
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#4

11.03.2014, 11:45

ok, danke!
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