KOstenausgleichungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renohamburg

#1

03.03.2014, 12:19

Hallo liebe Leute,

ich will einen Kostenausgleichungsantrag machen und habe folgendes Problem:

Im Terminsprotokoll steht:

-........ Gesamtstreitwert: 21.000 €
- ........Streitgegenstand: 18.000 €

MIr stellt sich die Frage, welchen Wert ich nun für den Antrag nehme?
Die 21.000€ für die Verfahrensgebühr und die 18.000€ für die Terminsgebühr?
Oder nur die 21.000€ als Gesamtwert?

Danke für die Hilfe.
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Anahid
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#2

03.03.2014, 12:20

Nur die 21000 Gesamtstreitwert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
gkutes

#3

03.03.2014, 12:43

hier stellt sich noch die Frage, wie das zustandekommt. Gesehen habe ich das SO noch nicht.
renohamburg

#4

03.03.2014, 12:53

also das kommt so, weil anfangs ein Zahlungsbetrag mit im Klageantrag war.
und unsere Mandantschaft dann einen Teil des Zahlungsbetrages vor dem Termin gezahlt hat.
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Geniesserin
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#5

03.03.2014, 14:45

Also ist im 1. Termin nur noch über einen Teil der ursprünglichen Klageforderung verhandelt worden?
Was ist denn mit dem gezahlten Betrag passiert, gab es ein Anerkenntnis, Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
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NORTHERN DINO
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#6

03.03.2014, 17:31

Auf jeden Fall ist die SW-Festsetzung reichlich verunglückt. Der SW hätte nach Zeitabschnitten aufgeteilt festgesetzt werden sollen.
~ Grüßle ~
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