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Akteneinsicht zweimal in der selben Angelegenheit

Verfasst: 13.02.2014, 08:41
von VikaW
Hallo allerseits.

Stehe grad auf dem Schlauch. Wenn ich in der selben Angelegenheit zweimal die Akte bei der Polizei (Unfallsache) anfrage, und zweimal natürlich 12,00 € bezahle, kann ich das zweimal auch abrechnen. Es ist außergerichtlich.

Also dann 2300 + Auslangen + Ust + Akteneinsichtx2?

Hatte sowas noch nie gesehen.

Re: Akteneinsicht zweimal in der selben Angelegenheit

Verfasst: 13.02.2014, 08:59
von Anahid
Wenn es Gründe gab, warum die 2 x eingesehen werden musste, z.B. weil ein Gutachten erst später zur Akte gelangt ist, dann ja.

Re: Akteneinsicht zweimal in der selben Angelegenheit

Verfasst: 13.02.2014, 09:03
von VikaW
Danke. :thx
Ja wir brauchten die Aufnahmen auf der CD. Das Problem ist nur, dass ich die Akte letzte Woche angefragt habe und gestern mussten wir das Mandat an die Versicherung abgeben. Die Akte ist aber schon bei der Post.
Bei der ersten Akteneinsicht hatte ich die 12,00 € + Ust. und die Kopierkosten abgerechnet, eben pro Seite, zusätzlich noch 13,00 €. Geht das? Keiner in der Kanzlei weiss das genau.

Re: Akteneinsicht zweimal in der selben Angelegenheit

Verfasst: 13.02.2014, 10:00
von Anahid
Kopien einer Ermittlungsakte kannst Du selbstverständlich entsprechend den Vorschriften der Nr. 7000 VV RVG abrechnen.

Re: Akteneinsicht zweimal in der selben Angelegenheit

Verfasst: 13.02.2014, 10:01
von VikaW
Dankeschön!!!!!! :D