Hallo ihr Lieben.
Ich habe da mal wieder eine Frage. Es geht um eine Erbsache (Übermittlung des Erbvertrages). Wir haben keine Streitwertangaben und ich soll die Angelegenheit jetzt abrechnen. Müsste dann nicht der Streitwert bei 3.000,00 € liegen? Ich meine mich da an was erinnern zu können finde diesbezüglich aber nichts...Ich danke schon mal für die Hilfe!!!
LG
Streitwert erbsache
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich denke, den Wert wirst Du aus der alten KostO haben. http://www.buzer.de/gesetz/6401/a88789.htm
Ich würde hier in Deinem Fall § 23 RVG anwenden.
Ich würde hier in Deinem Fall § 23 RVG anwenden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.