Streitwert erbsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JO85
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#1

12.02.2014, 11:48

Hallo ihr Lieben.

Ich habe da mal wieder eine Frage. Es geht um eine Erbsache (Übermittlung des Erbvertrages). Wir haben keine Streitwertangaben und ich soll die Angelegenheit jetzt abrechnen. Müsste dann nicht der Streitwert bei 3.000,00 € liegen? Ich meine mich da an was erinnern zu können finde diesbezüglich aber nichts...Ich danke schon mal für die Hilfe!!!

LG
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Anahid
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#2

12.02.2014, 12:57

Ich denke, den Wert wirst Du aus der alten KostO haben. http://www.buzer.de/gesetz/6401/a88789.htm

Ich würde hier in Deinem Fall § 23 RVG anwenden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
JO85
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#3

12.02.2014, 14:03

super ich danke dir ganz doll. hab mir den § 23 direkt makiert mit einem zettel und nicht nur gemakert. :thx
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