Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Kostenausgleichungsantrag für Kläger und Widerklägerin; Streitwert für Kläger x EUR und für Widerklägerin x EUR
bei dem Kläger muss eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr erfolgen. Meine Frage ist, kann ich das in einem Antrag geltend machen oder muss ich für jeden einen separaten Antrag stellen?
Kostenausgleichung bei zwei Klägern
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das war ein Verkehrsunfall wo erst klage erhoben wurde über x und dann von dessen Haftpflichtversicherung noch ein betrag x.... ich weiß es nicht so genau weil das war bevor ich da angefangen hab zu arbeiten
- Anahid
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Das musst Du aber jetzt mal überprüfen. Denn das gibt so keinen Sinn. Beim Verkehrsunfall klagt im Normalfall der Halter von einem Fahrzeug auf Schadensersatz (und vielleicht Schmerzensgeld) und ggf. weitere Personen auf Schmerzensgeld. Warum sollte denn die Haftpflichtversicherung klagen? Den Sachverhalt musst Du bitte erst einmal aufarbeiten. Ist nicht böse gemeint, aber Du willst ja auch nach Möglichkeit eine richtige Antwort bekommen.
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also ich hab mir jetzt mal die Akte angeschaut.
Wir haben die Beklagten vertreten, dass waren einmal der Mandant für Schmerzensgeld über x EUR und dessen Versicherung für Schadensersatz über x EUR. Für die Beklagten haben wir dann Widerklage erhoben und diese auch gewonnen. Im Urteil lautet der Kostentenor, dass der Kläger 75% und die Beklagten 25 % der Kosten zu tragen haben. Jetzt muss ich ja ein Kostenausgleichungsantrag stellen. Da es aber bei dem Beklagten (Mandat) ein anderer Wert ist als bei dessen Versicherung. Ich habe zwar einen Streitwertbeschluss aber meine Frage ist jetzt, ob ich einen Antrag für beide stellen kann oder zwei separate. Außergerichtlich wurden wir auch schon tätig deshalb auch die Problematik wegen der Anrechnung und der Erhöhungsgebühr.
Ich hoffe jetzt ist es verständlicher
Wir haben die Beklagten vertreten, dass waren einmal der Mandant für Schmerzensgeld über x EUR und dessen Versicherung für Schadensersatz über x EUR. Für die Beklagten haben wir dann Widerklage erhoben und diese auch gewonnen. Im Urteil lautet der Kostentenor, dass der Kläger 75% und die Beklagten 25 % der Kosten zu tragen haben. Jetzt muss ich ja ein Kostenausgleichungsantrag stellen. Da es aber bei dem Beklagten (Mandat) ein anderer Wert ist als bei dessen Versicherung. Ich habe zwar einen Streitwertbeschluss aber meine Frage ist jetzt, ob ich einen Antrag für beide stellen kann oder zwei separate. Außergerichtlich wurden wir auch schon tätig deshalb auch die Problematik wegen der Anrechnung und der Erhöhungsgebühr.
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- Liesel
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Kann es sein, daß das richtig heißt: SW für Klage x Euro und für Widerklage x Euro?Belamii hat geschrieben: Streitwert für Kläger x EUR und für Widerklägerin x EUR
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Es ist sehr unwahrscheinlich dass Euer Mandant auf Schmerzensgeld und die Versicherung auf Schadensersatz verklagt wurde. Wahrscheinlicher ist, dass die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz sowohl gegen die Versicherung, als auch Euren Mandanten erhoben wurde als Gesamtschuldner.
Dann habt Ihr für den Mandanten Widerklage auf Schadensersatz erhoben und klar...mit dem Betrag hat die Versicherung nix zu tun.
Du rechnest für die VG den Streitwert der Klage und der Widerklage zusammen. Die Erhöhungsgebühr würde ich, entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, als eigenständige Gebühr anführen und entsprechend 0,3 nach 1008 nach dem Streitwert der Klage berechnen. Das ist für alle übersichtlicher und bringt den wenigsten Ärger.
TG usw. dann wieder aus dem zusammengerechneten Wert.
Dann habt Ihr für den Mandanten Widerklage auf Schadensersatz erhoben und klar...mit dem Betrag hat die Versicherung nix zu tun.
Du rechnest für die VG den Streitwert der Klage und der Widerklage zusammen. Die Erhöhungsgebühr würde ich, entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, als eigenständige Gebühr anführen und entsprechend 0,3 nach 1008 nach dem Streitwert der Klage berechnen. Das ist für alle übersichtlicher und bringt den wenigsten Ärger.
TG usw. dann wieder aus dem zusammengerechneten Wert.
Zuletzt geändert von Anahid am 14.01.2014, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo ihr lieben,
gleicher Fall wie oben.
- Verkehrsunfall
- Wir vertreten Versicherungsnehmer und Versicherung
Zunächst normale Klage, dann haben wir Widerklage betreffend dem Versicherungsnehmer eingereicht.
Klage wurde abgewiesen, der Widerklage wurde stattgegeben.
Habe wie folgt abgerechnet:
1,3 VG Gesamtstreitwert
0,3 Erhöhung Klagewert
1,2 TG Gesamtstreitwert
Auslagen
Steuer
So wurde das auch alles schön festgesetzt.
Jetzt meine Frage.. Wie berechne ich den Anteil, den der Versicherungsnehmer bekommt und den Anteil, den die Versicherung erhält?
Also was aus diesen festgesetzten Kosten erhält Beklagte und was Beklagte und Widerkläger?
Hilffeeee ich brauch mal wieder nen Crashkurs
gleicher Fall wie oben.
- Verkehrsunfall
- Wir vertreten Versicherungsnehmer und Versicherung
Zunächst normale Klage, dann haben wir Widerklage betreffend dem Versicherungsnehmer eingereicht.
Klage wurde abgewiesen, der Widerklage wurde stattgegeben.
Habe wie folgt abgerechnet:
1,3 VG Gesamtstreitwert
0,3 Erhöhung Klagewert
1,2 TG Gesamtstreitwert
Auslagen
Steuer
So wurde das auch alles schön festgesetzt.
Jetzt meine Frage.. Wie berechne ich den Anteil, den der Versicherungsnehmer bekommt und den Anteil, den die Versicherung erhält?
Also was aus diesen festgesetzten Kosten erhält Beklagte und was Beklagte und Widerkläger?
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