Außergerichtlich vor 01.08.2013, gerichtlich nach 01.08.2013

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katharina80
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#1

17.09.2013, 11:31

Hallo,

über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden.

Wir sind außergerichtlich tätig gewesen vor dem 01.08.2013. Nunmehr (nach dem 01.08.2013) haben wir den Auftrag ein selbstständiges Beweisverfahren einzuleiten.

Die Geschäftsgebühr rechne ich nach altem Recht ab und die Verfahrensgebühr nach neuem Recht. Wie aber ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr.

Ich dachte eigentlich, dass dies nach altem Recht wäre, also 0,65 GG nach altem Recht. Mein Programm nimmt aber die Anrechnung nach neuem Recht vor. Da die Gebührenhöhen ja anders sind, macht dies einen Unterschied von ca. € 15,00 bei meinem Gegenstandswert.

Vielen Dank schon einmal
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#2

17.09.2013, 11:40

Du kannst nicht mehr anrechnen, als angefallen ist. Wenn das Programm da nicht mitspielt, musst Du die korrekte Anrechnung halt selbst ausrechnen.
Katharina80
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#3

17.09.2013, 11:45

Vielen Dank.

Das war auch meine Meinung. Mich hat das Programm dann nur verunsichert...
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#4

15.11.2013, 10:48

Hallo zusammen, ich schließe mich mal diesem Thread mal an und habe eine Frage. Gleiches beispiel wie oben, nur das Klage eingereicht wurde.

Kann ich so abrechnen (s. unten)?

V-Rechnung nach VV RVG

Gw: 1.893,00 €

1,3 GG Nr. 2300 (altes Recht) 172,90
1,3 VG Nr. 3100 (neues Recht) 195,00
- 0,65 GG Nr. 2300 (altes Recht) - 86,45
86,45
PTP Nr. 7002 (GG) 20,00
PTP Nr. 7002 (VG) 20,00
Nettobetrag 321,45
19 % USt. Nr. 7008 61,08
Bruttobetrag 382,53


Wobei ich bei Gericht nur festsetzen lassen kann (ich habe bereits klageweise die 1,3 GG geltend gemacht):

KFA
V-Rechnung nach VV RVG

Gw: 1.893,00 €

1,3 VG Nr. 3100 (neues Recht) 195,00
- 0,65 GG Nr. 2300 (altes Recht) - 86,45
108,55
PTP Nr. 7002 20,00
Nettobetrag 128,55
19 % USt. Nr. 7008 24,42
Bruttobetrag 152,97


Ist das so richtig?
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Anahid
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#5

15.11.2013, 10:54

Ja, ist richtig.
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#6

15.11.2013, 10:58

Wenn ich mal was berichten darf und dies hier jetzt nicht den Rahmen sprengt, ABER ich bin total verunsichert gewesen, da sowohl ein Handbuch, was meine Kollegin von einem RVG-Seminar erhalten hat, also auch vom Anwaltsverlag ein Beispiel total falsch sind ...

Aber dir danke ich auf jeden Fall Anahid :)
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