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RVG Reform

Verfasst: 12.08.2013, 14:48
von Jacare
Durch was wird die Abrechnung (im laufenden Verfahren) nach dem neuen Recht ausgelöst? Durch Klageauftrag oder Klageeinreichung? Richtet es sich nach einzelnen Gebühren oder nach Verfahrensabschnitten?

Re: RVG Reform

Verfasst: 12.08.2013, 14:52
von gkutes
§ 60 RVG - Übergangsvorschrift
(1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit und, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, in demselben Rechtszug bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.

(2) Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde.

Re: RVG Reform

Verfasst: 23.09.2013, 13:09
von Claudia1
Hallo, guten Tag.

Nach altem RVG habe ich die Geschäftsgebühr nach 2300 immer hälftig auf die Verfahrensgebühr für das selbständige Beweisverfahren angerechnet.
Ist das nach dem neuen RVG seit 01.08.2013 immer noch so?
Unser ra-micro Programm macht die Anrechnung bis 31.07. und ab dem 01.08. macht es keine Anrechnung.

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten... :smile:

Re: RVG Reform

Verfasst: 23.09.2013, 13:12
von Anahid
Die Anrechnung muss weiterhin gemacht werden. Da spinnt dann Dein Programm.

Re: RVG Reform

Verfasst: 23.09.2013, 21:47
von Claudia1
Vielen Dank an "Anahid"...
Hast mir sehr weitergeholfen. Werde mich mit ra-micro in Verbindung setzen. :thx