2. Versäumnisurteil Terminsgebühr
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Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich die Ausbildung im Rpfl.-Bereich derart verändert hat, dass man jeden sinnfreien Fliegenschiss beanstanden muss. Das hat bei mir eher mit Anfängertum, Verunsicherung bis hin zu Wichtigtuerei zu tun. Der Fall mit dem Artikel "der" ist ja an Dämlichkeit nicht mehr zu überbieten. Ich frage mich, was in solchen Köpfen vorgeht - oder ist die Ausbildungsqualität wirklich derart in den Keller gegangen? Kein Wunder, dass die Gerichte mit der Arbeit nicht fertig werden.
~ Grüßle ~
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- mücki
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Ich habe tatsächlich mal eine entsprechende Monierung in Berlin erhalten. Im KFA hatten wir weiter beantragt "die Differenz bis zum Erreichen der TG von 1,2 i.H.v. XY EUR" festzusetzen. Die Monierung lautet dann sinngemäß, dass es sich bei der TG um eine Festgebühr handelt und wir möchten bitte einen entsprechend korrigierten KFA einreichen. Ich habe dann bei Gericht angerufen und gefragt, was dann mit dem Zinsanspruch geschehe (war ne ziemlich hohe Hauptforderung und daher natürlich auch hohe Gebühren und hohe Zinsen), worauf mir freundlich mitgeteilt wurde, dass es der Rpflg. egal wäre, was mit unseren Zinsen ist ....
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Ich meine auch, das schon einmal gelesen zu haben, weshalb ich zu einer Abänderung des Kostenfestsetzungsantrags geraten habe. Von allein komme ich nicht auf solche Ideen. Nur hätte ich nicht sagen können, wo bzw. aus welchem Bundesland das war. Ich selbst hab auf jeden Fall noch nie eine Festsetzung der Differenz beantragt. Von daher betraf mich diese Monierung nicht direkt.
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