Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Zippus
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#11

28.10.2017, 15:49

Hallo,

Neuer Fall:

Ich soll einen KFA machen. Verfahren wurde mit Vergleich beendet (Streitwert: Summe XY € plus Vergleichsmehrwert: Summe XY €). Die Kosten des Verfahrens sowie des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Also ich würde jetzt einfach einen KFA hinsichtlich der Gerichtskosten machen, mehr aber nicht oder seht ihr das anders?

Grüße und ein schönes Wochenende
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#12

28.10.2017, 17:19

Nein.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Zippus
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#13

28.10.2017, 21:58

Danke. Dann werdenich das Montag gleich machen.

Ich werd das Gefühl nicht los, dass ich den falschen Beruf gelernt habe... wo ist nur meine Sicherheit bezüglich meines Wissens hin :-(
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#14

28.10.2017, 22:21

Nur Geduld. Das kommt recht schnell wieder.
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