Hallo,
Neuer Fall:
Ich soll einen KFA machen. Verfahren wurde mit Vergleich beendet (Streitwert: Summe XY € plus Vergleichsmehrwert: Summe XY €). Die Kosten des Verfahrens sowie des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Also ich würde jetzt einfach einen KFA hinsichtlich der Gerichtskosten machen, mehr aber nicht oder seht ihr das anders?
Grüße und ein schönes Wochenende
Kostenfestsetzung
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- NORTHERN DINO
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Nur Geduld. Das kommt recht schnell wieder.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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