Re: Verständnisproblem bei Streitwertfestsetzung
Verfasst: 06.04.2017, 11:00
Ok, dass mit der TG verstehe ich.booo hat geschrieben:Für mich klingt die Sache nach nem normalen Mehrwertvergleich...
Wenn dem so ist, solltest Du die TG dann auch aus dem vollen Streitwert abrechnen... es wurde ja über "alle Themen" im Termin verhandelt
Das hast Du leider auch nicht berücksichtigt. Überleg nochmalAdora Belle hat geschrieben:Nur Einigungsgebühr gibt es nicht. Wie soll das gehen? Es entsteht gleichzeitig mit der EG immer eine Betriebsgebühr.
Aber müsste für die Abrechnung der Differenzgebühr nicht auch ein Gegenstandswert für die nichtrechtshängigen Teile festgelegt werden? Ich habe wie bereits erwähnt nur den Gesamtstreitwert und diesen übersteigenden wert für den Vergleich.