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Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 04.02.2015, 11:16
von Geniesserin
@Anahid: :zustimm

@Janaa: Ist denn erläutert, wie sich die 603,92 € zusammensetzen? Da es noch eine Differenz zu der Berechnung von Anahid gibt, ist die GG mit 1,5 oder berechnet worden? Ist jetzt nur der vollständigkeithalber.

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 04.02.2015, 11:23
von Janaaa
Okay danke :)
Neee zu der Anrechnung hab ich auch nichts geschrieben. Nur, dass die Geschäftsgebühr nicht mit festgesetzt werden darf.
Wollte das nur verstehen, wieso die da jetzt mehr angerechnet haben :)

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 04.02.2015, 11:29
von Janaaa
@Geniesserin: Nein dazu steht im Urteil nichts dabei. Die haben von der Hauptforderung 6.646,23 € zugesprochen bekommen anstatt 8.146,25 € und von den vorgerichtlichen Kosten 603,92 € anstatt 718,40 €.
Die Gegenseite hat eine 1,3 GG mit eingeklagt...

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 04.02.2015, 11:33
von Anahid
Dann ist die Anrechnung auch nach altem Recht. Denn nach neuem Recht würde ja auch der Betrag der eingeklagten vorgerichtlichen Kosten bei dem Streitwert nicht passen.