Kostenausgleichsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
dasydasy
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 30.07.2014, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte ( Azubi)
Software: RA-Micro

#11

06.10.2014, 14:50

:lol: OK ich lerne ja noch :D
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#12

06.10.2014, 15:37

Auch wenn der Begriff nicht im Gesetz zu finden ist, "Kostenausgleichung(santrag) = KAA ist eine allgemein gängige und üblich Bezeichnung für einen Antrag nach § 106 ZPO. Dieser wird auch von Rechtsmittel-/Obergerichten ständig benutzt. Falsch ist das auf keinen Fall.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#13

06.10.2014, 15:59

Hallo, 13.
Ich hab ja nicht gesagt, dass ein KAA falsch ist. Ist nur nicht meine Praxis.
Danke für den Hinweis. :wink:
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#14

06.10.2014, 16:56

Ich habe Dich jetzt auch nicht speziell gemeint. :wink:
Hier ist vor kurzem mal eine Ansicht geäußert worden, dass es eine Kostenausgleichung nicht gibt... :roll:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#15

06.10.2014, 17:27

achso. Danke und (irgendwann) einen schönen Feierabend...
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#16

06.10.2014, 21:53

icerose hat geschrieben:achso. Danke und (irgendwann) einen schönen Feierabend...
:thx , den habe ich: --> Urlaub... :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
BlackButterfly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 24.06.2014, 17:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#17

08.10.2014, 11:15

Hallo,

ich habe da mal eine ähnliche Frage.

Mein RA hat sich, obwohl die Sache schon bei Gericht war und wir auch schon ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, mit dem Gegenanwalt geeinigt.
Danach haben wir einen Beschluss vom AG bekommen, wo drin steht:

1. Die Beklagten zahlen gesamtschuldnerisch an den Kläger einen Schadensersatz in Höhe von XXXX €.
2. Durch die Zahlung des Vergleichsbetrages sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Klägers aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfallereignis vom XXXX erledigt.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40 % und die Beklagten 60 %.
Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Dazu muss gesagt sein, wir sind Kläger in der Sache.

Die Gegenseite schreibt nun, nachdem ich unsere Kosten nach § 106 ZPO geltend gemacht habe, dass die Kosten des Vergleichs laut Beschluss gegeneinander augehoben wurden und daher nicht ausgleichsfähig sind. Stimmt das????
Die Gegenseite hat aber selbst ihre Kosten geltend gemacht!

Kann mir jemand helfen?
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#18

08.10.2014, 11:16

Die Einigungsgebühr kannst du nicht festsetzen lassen, da die Kosten insoweit gegeneinander aufgehoben wurden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
dasydasy
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 30.07.2014, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte ( Azubi)
Software: RA-Micro

#19

08.10.2014, 11:18

:pfeif Muss mich nochmal einklinken
Habe gerade gehört, dass ich den Kostenfestsetzungsantrag der I.Instanz zurücknehmen soll aufgrund der Kostenquotelung im Vergleich stimmt das??
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#20

08.10.2014, 11:21

dasydasy hat geschrieben::pfeif Muss mich nochmal einklinken
Habe gerade gehört, dass ich den Kostenfestsetzungsantrag der I.Instanz zurücknehmen soll aufgrund der Kostenquotelung im Vergleich stimmt das??
Nein, du bittest das Gericht, den KfA in den Kostenausgleich einzubeziehen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten