Terminsgebühr bei Erledigterklärung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mia23
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#1

25.04.2024, 11:57

Hallo,

meine Kollegin und ich grübeln über Folgendes:

Es fand ein Gerichtstermin statt, allerdings sind nur wir erschienen, die Gegenpartei nicht. Es erging ein Versäumnisurteil. Im Anschluss wurde von beiden Parteien übereinstimmend eine Erledigterklärung schriftsätzlich bei Gericht abgegeben. Jetzt ist die Frage, ob wir eine 1,2 Terminsgebühr bekommen oder nicht. Ich würde sagen ja, aber gibt es auch eine aussagekräftige Fundstelle dazu, um das Ganze untermauern zu können?

Vielen Dank für die Hilfe vorab!
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Adora Belle
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#2

25.04.2024, 12:40

Nein, wo soll denn die 1,2 herkommen? Es gab doch gar keinen weiteren Termin, und es trifft auch keiner der anderen Fälle zu, in denen einen TG ohne Termin entsteht.
mia23
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#3

25.04.2024, 13:12

Naja ein Termin fand so gesehen ja schon irgendwie statt, nur, dass eben nicht verhandelt wurde, sondern gleich VU ergangen ist und die Parteien haben sich ja auch dahingehend verständigt. Mündliche Verhandlung wäre ja auch vorgeschrieben gewesen. Außerdem gibt es immer irgendwelche "Schlupflöcher". Die Aussagen, die wir im Internet gefunden haben, sind auch eher schwammig formuliert, meist ist die Rede von einer Einigungsgebühr, da können wir nix draus ziehen, die ist nicht entstanden. Vielleicht stehe ich auch einfach nur aufn Schlauch... :kopfkratz
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#4

25.04.2024, 13:28

Für den ersten Termin erhaltet Ihr eine 0,5 TG. Für eine Erstarkung auf 1,2 bräuchte es eben einen weiteren Gebührentatbestand - ein Anerkenntnisurteil, einen gerichtlichen Vergleich... das sind alles keine Schlupflöcher, sondern Gesetzeslage. Versuch mal, am Gesetz zu argumentieren und nicht irgendwas im Internet zu googlen.
mia23
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#5

25.04.2024, 13:45

Ja ist schon gut, das versuchen wir ja! Danke!
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