Hallo
Wir haben in einer Unfallsache die Schadensersatzansprüche für den Geschädigten geltend gemacht. Es wurde nicht alles gezahlt und unser Mandant hatte seine Vollkasko in Anspruch genommen. Die Forderung wurde dann seinerzeit an die VK abgetreten und wir haben einen Prozessauftrag von der VK bekommen. Dann haben wir eine neue Akte angelegt und im Namen der VK Klage eingereicht.
Zwischenzeitlich ist ein Urteil ergangen. Wir haben teilweise obsiegt und und ein Teil der außergerichtlichen Kosten muss vom Beklagten gezahlt werden.
Meine Frage ist jetzt, wie ihr die Abrechnungen "sauber trennt" und wie es mit einer Anrechnung der GG aussieht.
Ich würde in der ersten Akte (Unfallsache) die außergerichtliche Tätigkeit abrechnen und dort die gezahlte GG einbuchen.
In der zweiten Akte (Regress) würde ich die gerichtliche Tätigkeit abrechnen und die GG NICHT anrechnen, da m. E. kein personeller Zusammenhang gegeben ist. Oder muss die Anrechnung erfolgen, weil das Gericht auch über die außegerichtlichen Kosten entschieden hat?
Danke für euer Feedback.
Anrechnung GG - kein personeller Zusammenhang
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Danke icerose
Was wäre, wenn das Gericht nicht über die außergerichtlichen Kosten entschieden hätte und ich würde die volle VG im KFA ansetzen? Dann könnte sich die Gegenseite auf die Anrechnung berufen, richtig? Weil diese in der Parallelsache die GG gezahlt hat, richtig?
Was wäre, wenn das Gericht nicht über die außergerichtlichen Kosten entschieden hätte und ich würde die volle VG im KFA ansetzen? Dann könnte sich die Gegenseite auf die Anrechnung berufen, richtig? Weil diese in der Parallelsache die GG gezahlt hat, richtig?
- icerose
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Ja, genau so isses.Svengie hat geschrieben: ↑24.03.2022, 10:45Danke icerose
Was wäre, wenn das Gericht nicht über die außergerichtlichen Kosten entschieden hätte und ich würde die volle VG im KFA ansetzen? Dann könnte sich die Gegenseite auf die Anrechnung berufen, richtig? Weil diese in der Parallelsache die GG gezahlt hat, richtig?
Bitte, sehr gern.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück