Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Unser Mandant war in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit Beklagter.
- Klage vom 24.09.2020
- Klagerweiterung vom 16.02.21
- GT 25.02.21, es wurde ein Vergleich geschlossen.
Das Gericht hat nun den Streitwert wie folgt festgesetzt:
ab dem 24.09.2020 auf 1.212,40 € und ab dem 16.02.2021 auf 7.274,40 €.
Außergerichtlich haben wir erst nach dem GT mit dem Gegenanwalt kommuniziert bzw. nur ein Schreiben an ihn geschickt.
Was rechne ich jetzt wie ab? Das Gerichtsverfahren hätte ich wie folgt abgerechnet, da hat mich mein Chef aber gefragt, ob ich mir wirklich sicher bin und mich natürlich wieder verwirrt:
3100 mit GW 7.274,40 €
3104 mit GW 7.274,40 €
1003 mit GW 7.274,40 €
Und wie ist es mit der GG 2300? Auch nach dem GW?
Vielleicht ist es eigentlich ganz einfach. Aber wenn man zu viel nachdenkt, ist man nur noch verwirrt
Viele Grüße
Jasmin
Abrechnung Arbeitsrecht mehrere Streitwerte
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Deine Abrechnung ist korrekt.
Was war denn Inhalt des Schreibens an den gegn. PBV? Eine GeschG dürfte nicht mehr entstanden sein.
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Guten Abend,
ich habe eine allgemeine Frage zum Kostenrecht und zwar dort zum KAA und KFA. Wenn ich ein Urteil/Beschluss erhalte, wo ein Beschluss mit drin ist und wo mehrere Streitwerte angegeben sind, woran orientiere ich mich dann für die Abrechnung und dem KFA oder KAA? Sofern ja eine Qoutelung vorhanden ist, muss ich ja den Kostenausgleichungsantrag stellen.
Danke schon mal für die Hilfe.
ich habe eine allgemeine Frage zum Kostenrecht und zwar dort zum KAA und KFA. Wenn ich ein Urteil/Beschluss erhalte, wo ein Beschluss mit drin ist und wo mehrere Streitwerte angegeben sind, woran orientiere ich mich dann für die Abrechnung und dem KFA oder KAA? Sofern ja eine Qoutelung vorhanden ist, muss ich ja den Kostenausgleichungsantrag stellen.
Danke schon mal für die Hilfe.
- Anahid
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Das kommt jetzt drauf an, was Du unter "mehrere Streitwerte" verstehst. Verschiedene Streitwerte für verschiedene Zeiträume? Mehrere Einzelstreitwerte (z.B. für Kündigung, Zeugnis, etc.)?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo Anahid,
ich hatte mal mehrere Streitwerte in einem Beschluss. Meine Frage ist jetzt, da ich im Kostenrecht nicht ganz so fit bin, woran ich mich orientieren muss, wenn dieser Fall erneut auftaucht. Wenn jetzt zum Beispiel ein Anerkenntnis, Klageerweiterung, Widerklage etc... vorkommt. Meine Fragte ist nur, um dann den richtigen Streitwert zu bestimmen, woran ich erkenne, welcher für das Hauptverfahren zuständig ist und womit ich dann abrechnen kann bzw. KFA/KAA stelle.
VG
ich hatte mal mehrere Streitwerte in einem Beschluss. Meine Frage ist jetzt, da ich im Kostenrecht nicht ganz so fit bin, woran ich mich orientieren muss, wenn dieser Fall erneut auftaucht. Wenn jetzt zum Beispiel ein Anerkenntnis, Klageerweiterung, Widerklage etc... vorkommt. Meine Fragte ist nur, um dann den richtigen Streitwert zu bestimmen, woran ich erkenne, welcher für das Hauptverfahren zuständig ist und womit ich dann abrechnen kann bzw. KFA/KAA stelle.
VG
- Adora Belle
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Pauschal kann man sagen, dass es auf den Einzelfall ankommt. Bei verschiedenen Zeiträumen kommt es drauf an, welche Gebühren zu welchem Zeitpunkt angefallen sind. Bei mehreren Gegenständen wiederum kommt es darauf an, welche Gebühren zu welchem Gegenstand angefallen sind.
Mit der Frage KFA oder KAA hat das erstmal nichts zu tun.
Mit der Frage KFA oder KAA hat das erstmal nichts zu tun.
- Adora Belle
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So wie es da steht. Du hast Deine Ausbildung abgeschlossen?