Hallo zusammen,
ich steh mal wieder auf dem Schlauch, aus welchem Streitwert ich die Terminsgebühr ziehe.
In der Sache wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Es wurde im Vergleich eine Gebührenquotelung vereinbart,
Folgender Sachverhalt
Klage 09/19
mündliche Verhandlung 10/20
Vergleich 01/21
Streitwertfestsetzung vom Gericht:
bis 16.12.2019: 270.000,-- €
ab 17.12.2019: 240.000,-- €
Nach meinem Dafürhalten müsste der KfA wie folgt lauten
1,3 VG aus 270.000,-- €
1,2 TG aus 240.000,-- € (da der einzigste Verhandlungstermin vor Gericht erst im Oktober 2020 war)
1,0 Einigungsgeb. aus 240.000,-- €
etc. etc.
Oder muss ich wegen dem schriftlichen Vorverfahren den Streitwert für die Terminsgebühr doch aus dem höheren Wert nehmen, wie die Gegenseite es in ihrem KfA gemacht hat?
Vielen Dank
heicla
Schriftliches Vorverfahren - Streitwert hinsichtlich Terminsgebühr
- Adora Belle
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Kommt drauf an, auf welchem Wege der restliche Wert erledigt wurde.
- heicla
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Mit Anerkenntnisurteil der Gegenseite im schriftlichen Verfahren vom 17.12.2019 hat sich der restliche Wert erledigt gehabt.Adora Belle hat geschrieben: ↑24.02.2021, 16:46Kommt drauf an, auf welchem Wege der restliche Wert erledigt wurde.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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dann TG aus 270 T
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11