Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr schwitzt euch keinen Wolf bei diesem herrlichen Wetter
Folgendes:
Wir haben 4 Beklagte vertreten. Gegen Bekl. zu 1) wurde die Klage zurückgenommen. Kosten wurden nach Antrag dem Kläger auferlegt.
Verfahren ist rum, die anderen 3 Beklagten haben verloren. Nun ist ein KFA zu machen. Diesen hat meine Kollegin erstellt udn bekommt nun eine Monierung, dass sie den KFA für alle 4 Mandanten hätte machen udn dann vierteln müssen.
Sprich:
VG
TG
Erhöhung 3 x 0,3
Und aus dieser Summe dann 1/4 festsetzen lassen. Da ja nur ein Beklagter einen Anspruch auf Erstattung hat.
Ich kann das voll nachvollziehen, denn die Kosten des Klägers müssen ja auch nur die übrigen Beklagten erstatten udn nicht noch der Beklagte zu 1). Da kann ich von der GS doch nicht verlangen, dass diese einmal die kompletten Kosten erstattet für einen Beklagten, wenn ich insgesamt 4 habe.
Jetzt haben wir hier eine hitzige Diskussion, in die sich sogar der Junior eingeschaltet hat, der darauf besteht, dass der KFA korrekt ist udn der gegnerische Kollege Unrecht hat.
KFA vierteln?
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Das stimmt schon so, es wird nach Kopfteilen berechnet.
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Heißt also, der Jun ior hat Unrecht udn wir Recht.Adora Belle hat geschrieben: ↑12.08.2020, 16:03Das stimmt schon so, es wird nach Kopfteilen berechnet.
Vielen lieben Dank Adora Belle
Grüße an Feucht von Lipwig
Tatjana
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Richtich.
Grüße richtich aus.
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