Hallo ihr alle,
ich bin ganz neu hier angemeldet, seid mir also bitte nachsichtig, wenn ich etwas falsch mache oder die Frage hier schon gestellt wurde, ich habe sie bisher nicht gefunden.
Ich denke meine Frage ist nicht all zu schwer.
Ich soll herausfinden, welche Gebühren man in einer neuen Sache abrechnen kann, um dem Mandant vorab mitzuteilen, welche Kosten auf ihn zukommen. Wir machen hauptsächlich Strafrecht, was mir oft Probleme bei der Abrechnung von Verwaltungs-/Zivilsachen bereitet
Es wurde gegen den strafunmündigen Sohn eine erkennungsdienstliche Maßnahme angeordnet, wogegen der Vater bereits Widerspruch eingelegt hat, dieser wurde verworfen. Nun wurden wir für das weitere Verfahren, welches ein gerichtliches sein wird (denke ich) mandatiert.
Ich bin hier bei Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und PTE. Aber nach welchem Abschnitt des RVG wird das abgerechnet? Und gibt es einen Verfahrenswert? Ich bin ziemlich verwirrt
Vielen Dank vorab.
Abrechnung Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
- Liesel
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Im Verwaltungsrecht gibt es keine Grundgebühr.
Hinsichtlich Streitwert - schau mal in den Streitwertkatalog für Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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