Kostenfestsetzung und PKH Finanzgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
XLadyX
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 04.01.2012, 21:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: NRW

#1

24.04.2020, 14:06

Guten Tag,

folgender Fall: Prozesskostenhilfe wurde für ein Verfahren vor dem Finanzgericht bewilligt. Kostenentscheidung ist ergangen. Die Kosten des Verfahrens waren den Beteiligten nach § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung je zur Hälfte auzuverlegen.

Den Antrag für die Festsetzung der Vergütung habe ich schon gefertigt. Muss auch noch ein Antrag auf Kostenausgleichung eingereicht werden ?

Grüße :thx
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1994
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

24.04.2020, 17:29

Die PKH-Gebühren zur Erstattung gehen auf die Staatskasse über. Von daher würde ich keinen KAA stellen, sofern Streitwert max 4000 Euro beträgt. Wenn ein höherer Streitwert besteht, würde ich durchrechnen, ob bei der Kostenentscheidung für euch als RA von der Wahlvergütung was verbleibt.
XLadyX
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 04.01.2012, 21:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: NRW

#3

27.04.2020, 14:50

Vielen Dank!
Antworten