Hallo,
ich habe folgende Sache abzurechnen:
Mandant ist Gesellschafter einer GbR, bestehend aus ihm und seinem Bruder.
Wir haben den Gesellschaftsvertrag gekündigt, der Bruder hat das Unternehmen gemäß Vertrag übernommen.
Für den Anteil am Anlagevermögen erhielt Mandant eine Einmalzahlung von 15.000,00 €.
Darüberhinaus wurde eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen, wonach
a) Mandant seine Gesellschaftsanteile überträgt,
b) Freistellung von Allen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
c) Übertragung Anlagevermögen (15.000 €)
d) Verpflichtung zu Erstellung der Schlussbilanz und Ausgleich des sich ergebenden Saldos (Mandant musste am Ende 11.279,40 € zahlen).
Welche Werte muss ich hier zugrunde legen? Ich stehe mir echt auf dem Schlauch und bin für gute Ratschläge dankbar
Viele Grüße
tamitoma
Kündigung Gesellschaftsvertrag etc
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Hälftebetrag) + Anlagevermögen + Saldo Schlussbilanz = Streitwert
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Die Übertragung der Geschäftsanteile bildet sich doch aus dem allen. Meines Erachtens hat die dann nicht noch einmal einen gesonderten Streitwert.
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