Hallo zusammen,
ich habe hier eine Baurechtssache die schon 2 dicke Ordner voll hat
nun war ein Ortstermin, wo eine Bühne/Lift für den Gutachtertermin notwendig war. Kann ich die entstandenen Kosten für die Bühne im Kostenfestsetzungsantrag später mit festsetzen lassen, sobald der Rechtsstreit beendet ist?
Ich hoffe, dass mir diese Frage jemand beantworten kann
LG
Kosten bei Gutachtertermin mit in Kfa ??
- 13
- NORTHERN DINO
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Eigentlich werden Kosten für Gutachten insgesamt über die Gerichtskostenrechnung abgerechnet. Dass partielle Kosten wie Lift-/Bühnenaufwendungen in den KFA einfließen, halte ich nicht für machbar. Vllt. kann DKB noch Genaueres sagen.
~ Grüßle ~
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Ich gehe davon aus, dass der Gutachter die Kosten für den Lift und die Bühne verauslagt hat und sie dann zusammen mit seiner Honorarabrechnung beim Gericht geltend macht.
Im Ergebnis schließe ich mich daher 13 an.
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- NORTHERN DINO
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DKB ist ein User des Forums und seines Zeichens Experte für Gerichtskosten.
Es wäre hilfreich, mitzuteilen, ob es hier um ein Privatgutachten geht oder das Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Es wäre hilfreich, mitzuteilen, ob es hier um ein Privatgutachten geht oder das Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben hat.
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- Anahid
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Sollte Dein Mandant die Kosten für die Bühne/Lift verauslagt haben, dann kannst Du selbstverständlich diese Kosten bei einer späteren Kostenfestsetzung berücksichtigen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich stimme Anahid zu. Die Kosten sind auf jeden Fall im KFA mit aufzunehmen. Du solltest die Rechnung nebst Zahlungsnachweis halt nur in der Anlage für das Gericht (Kopie reicht aus) beifügen.
Also der Gutachter wurde durch das Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Beim ersten Ortstermin konnte das Dach nicht überprüft werden, somit fand ein neuer OT statt. Dabei hatte unser Mandant sich bereit erklärt, eine geeignete Hebebühne nebst Bedienung beizustellen.
Somit ging die Rechnung auf unseren Mandanten.
Also im KFA mit als Kosten festsetzen lassen ?
Beim ersten Ortstermin konnte das Dach nicht überprüft werden, somit fand ein neuer OT statt. Dabei hatte unser Mandant sich bereit erklärt, eine geeignete Hebebühne nebst Bedienung beizustellen.
Somit ging die Rechnung auf unseren Mandanten.
Also im KFA mit als Kosten festsetzen lassen ?
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Jetzt klingt der Sachverhalt schon ganz anders! Der Gutachter wird seine Kosten sicherlich über das Gericht abrechnen und diese fließen dann in die GKR ein. Hat die Partei ohne Involvierung des Gutachters bzw. nach Absprache mit diesem die Bühnenkosten selbst verauslagt, kann er sie auch geltend machen.
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