Abrechnung außerger. Regelung Scheidungsfolgenvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Binchen24
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#1

19.02.2019, 08:47

Hallo,

ich soll hier eine Akte abrechnen. Die Parteien haben sich darüber geeinigt, dass unsere Mandantin auszieht und eine Abfindung hierfür erhält und diese dafür ihren 1/2 Miteigentumsanteil überträgt. Verzicht auf Zugewinnausgleich, Verzicht auf Versorgungsausgleich und Erb- und Pflichtteilsverzcihte wurde erklärt. Es wurde ein Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nebst Grundstücksauseinandersetzungsvertrag beurkundet.

Demnach hat unsere Mandantin eine Abfindung von 55.000,00 Euro erhalten. Der Gesamtwert des Vermögens wurde mit 125.000,00 Euro und der Wert der Grundstücksübertragungsvertrag mit 60.000,00 € angegeben.

Gebühr?
1,3 aus den addierten Werten?
Feldhamster
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#2

19.02.2019, 09:16

Ich würde spontan nur den Gesamtwert des Vermögens von 125.000 ansetzen, da darin dann ja der Wert des Grundstücks mit enthalten sein dürfte und eine Abfindung (wie im Kündigungsschutzprozess) nicht gesondert berücksichtigt wird.
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