Mahnverfahren mit anschließenden gerichtliches Verfahren nach Widerspruch

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Binchen24
Forenfachkraft
Beiträge: 161
Registriert: 03.03.2016, 18:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: NoRa / NT

#11

23.01.2019, 09:35

Also sieht mein KFA wie folgt aus:

1,3 VG SW: 500,00 €
1,2 TG SW: 500,00 €
1,0 EG SW: 500,00 €

ohne Anrechnung?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17681
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

23.01.2019, 09:37

Ja genau. Nur wenn der Gegner im Vergleich oder Urteil verpflichtet wird, vorgerichtliche Kosten zu zahlen, ist eine Anrechnung der GG vorzunehmen. Ansonsten nicht.

Bei der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ist die GG natürlich aufzunehmen und anzurechen.

Und bei Deiner Abrechnung vergisst Du wieder die 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG. Nimm meine Abrechnung und lass einfach die Anrechnung der GG weg.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12490
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#13

23.01.2019, 10:38

Binchen24 hat geschrieben:
23.01.2019, 09:33
Ich meinte, ob die Anrechnung der GG im KFA nur aufzunehmen ist, wenn der Gegner verurteilt wird, die vorgerichtlichen Kosten zu tragen?
Ja, oder wenn er sie bereits gezahlt hat. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12490
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#14

23.01.2019, 10:40

Anahid hat geschrieben:
23.01.2019, 09:37
Und bei Deiner Abrechnung vergisst Du wieder die 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG. Nimm meine Abrechnung und lass einfach die Anrechnung der GG weg.
:mrgreen: und zweimal PTE nicht vergessen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12490
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#15

23.01.2019, 10:42

Binchen24 hat geschrieben:
23.01.2019, 09:27
Sind die Gerichtskosten für das Mahnverfahren ebenfalls im KFA aufzunehmen?
Falls diese Frage noch offen ist: Ja, da genügt aber meist der Satz: "Alle gezahlten Gerichtskosten sollen berücksichtigt werden."
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten