Also sieht mein KFA wie folgt aus:
1,3 VG SW: 500,00 €
1,2 TG SW: 500,00 €
1,0 EG SW: 500,00 €
ohne Anrechnung?
Mahnverfahren mit anschließenden gerichtliches Verfahren nach Widerspruch
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17681
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ja genau. Nur wenn der Gegner im Vergleich oder Urteil verpflichtet wird, vorgerichtliche Kosten zu zahlen, ist eine Anrechnung der GG vorzunehmen. Ansonsten nicht.
Bei der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ist die GG natürlich aufzunehmen und anzurechen.
Und bei Deiner Abrechnung vergisst Du wieder die 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG. Nimm meine Abrechnung und lass einfach die Anrechnung der GG weg.
Bei der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ist die GG natürlich aufzunehmen und anzurechen.
Und bei Deiner Abrechnung vergisst Du wieder die 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG. Nimm meine Abrechnung und lass einfach die Anrechnung der GG weg.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12490
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Falls diese Frage noch offen ist: Ja, da genügt aber meist der Satz: "Alle gezahlten Gerichtskosten sollen berücksichtigt werden."
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück