Gegenstandswert nachbarschaftliche Auseinandersetzung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#1

21.12.2018, 09:33

Hallo,
ich bräuchte Hilfe bei der Bestimmung des Gegenstandswertes :kopfkratz .... Es geht darum, dass unsere Mandanten auf ihrem Grundstück Baumaßnahmen ihrer Nachbarn geduldet haben und nun müssen da einige Dinge nach der Bautätigkeit wieder ins Lot gebracht werden. Der Zaun muss gerichtet werden, die Auffahrt wieder hergestellt werden, Zaunpfosten sind wieder anzuschweißen und anzustreichen etc....

Hatte von Euch evtl. schon einmal jemand einen ähnlichen Fall? Die Bestimmung wird wohl nach § 23 Abs. 2, 3 RVG vorzunehmen sein, aber das ist ja wirklich eine ganz schöne Spanne. Für Hilfe wären wir sehr dankbar, Nachbarschaftsrecht ist sonst nicht unser Beritt.

Vielen Dank im Voraus!
ReLo
CeNedra
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 03.03.2017, 18:39
Beruf: RAin
Software: RA-Micro

#2

21.12.2018, 09:45

Gibt es dafür keine Kostenvoranschläge (Gerade bei Auffahrt pflastern und Zaun anschweißen werden doch bestimmt Handwerker beauftragt? Eigentlich ist das ja ein bezifferbarer Streitwert, man kennt ihn nur noch nicht, wenn der genaue Umfang noch nicht feststeht.
Ich würd vorläufig 5000€ ansetzen und dann hinterher die tatsächlichen Kosten.
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#3

21.12.2018, 10:28

Es gibt leider noch keinen Kostenvoranschlag, da die Nachbarn eigentlich viel in Eigenleistung erbringen wollten. Danke für Deine Antwort!
Antworten