Hallo,
ich bräuchte Hilfe bei der Bestimmung des Gegenstandswertes .... Es geht darum, dass unsere Mandanten auf ihrem Grundstück Baumaßnahmen ihrer Nachbarn geduldet haben und nun müssen da einige Dinge nach der Bautätigkeit wieder ins Lot gebracht werden. Der Zaun muss gerichtet werden, die Auffahrt wieder hergestellt werden, Zaunpfosten sind wieder anzuschweißen und anzustreichen etc....
Hatte von Euch evtl. schon einmal jemand einen ähnlichen Fall? Die Bestimmung wird wohl nach § 23 Abs. 2, 3 RVG vorzunehmen sein, aber das ist ja wirklich eine ganz schöne Spanne. Für Hilfe wären wir sehr dankbar, Nachbarschaftsrecht ist sonst nicht unser Beritt.
Vielen Dank im Voraus!
ReLo
Gegenstandswert nachbarschaftliche Auseinandersetzung?
Gibt es dafür keine Kostenvoranschläge (Gerade bei Auffahrt pflastern und Zaun anschweißen werden doch bestimmt Handwerker beauftragt? Eigentlich ist das ja ein bezifferbarer Streitwert, man kennt ihn nur noch nicht, wenn der genaue Umfang noch nicht feststeht.
Ich würd vorläufig 5000€ ansetzen und dann hinterher die tatsächlichen Kosten.
Ich würd vorläufig 5000€ ansetzen und dann hinterher die tatsächlichen Kosten.