VU /Klagerücknahme - Gegner trägt die Kosten außer Säumnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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hummelgunde20
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#1

01.03.2018, 12:00

Hallo,

wir haben von unserer Mandantin (Beklagte) eine Sache bekommen nach dem ein VU erging und Kostenfestsetzung erfolgt ist:

KFB:
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr
0,5 Terminsgebühr
PTE + Steuer
zzgl. 3,0 Gerichtskosten

Wurde auch von unserer Mandantin an die Gegenseite bereits gezahlt.

Jetzt hat der Kläger im Termin die Klage zurückgenommen.

Beschluss vom LG war heute in der Post:

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten verursachten Kosten zu tragen.

Hänge jetzt etwas bei dem KFA: 1,3 VF + 1,2 TG ist klar, aber was ist dem KFB (VU), das schon von unserer Mandantin bezahlt wurde?
Durch die Klagerücknahme ermäßigen sich ja auch die Gerichtskosten....
Hilfe....

vielen Dank schon mal
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Adora Belle
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#2

01.03.2018, 12:04

Die Gerichtskosten ermäßigen sich nicht mehr, weil bereits VU ergangen war. Kosten der Säumnis könnten nur Reisekosten für einen der zwei Termine sein, alles andere sind "sowieso"-Kosten. Ihr beantragt Eure Kosten plus Rückfestsetzung der bereits gezahlten Kosten.
hummelgunde20
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#3

01.03.2018, 13:15

Ok, vielen Dank schon mal. Mache ich diese Rückfestsetzung auch mit Zinsen?
hummelgunde20
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#4

01.03.2018, 13:17

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