Die Vertretung nach RVG wäre aber dann genauso unwirtschaftlich. Grundsätzlich gilt doch mal, dass bei der Führung des Geschäfts mehr Arbeit anfällt (denn hier habe ich ja neben der Beratungsleistung auch noch die Bearbeitung nach außen durch Schriftverkehr o.ä.) als wenn ich "nur" berate. Entsprechend sollte dann natürlich auch die GG höher sein als eine reine Beratungsgebühr.Adora Belle hat geschrieben:Warum kann das nicht sein? Manchmal muss die Beratung halt teurer sein als die Vertretung nach RVG, weil sie sonst unwirtschaftlich wäre.Anahid hat geschrieben: Es kann ja z.B. nicht sein, dass die Mandantin für die Beratung mehr zu zahlen hat, als sie gezahlt hätte, wenn sie Euch den Auftrag für die Kündigung gegeben hätte.
Die Mandantin ist kein Verbraucher, die Deckelung des §34 gilt nicht. Allerdings haben die RSVen meist die Beratungskosten gedeckelt.
Will ich das "unwirtschaftliche" auffangen, muss ich eben - wie es das Gesetz ja vorsieht - Gebührenvereinbarungen treffen. Das machen aber die wenigsten.