Abrechnung Einspruchsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tinaho
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#1

29.05.2017, 21:53

Hallo,

irgendwie stehe ich etwas auf dem Schlauch mit einer Abrechnung obwohl sie eigentlich gängig ist.

Aussergerichtliches Schreiben, es erfolgte Mahnbescheid, dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Es kam zum Termin und es erging Versäumnisurteil.
Der ra hat Einspruch eingelegt.

Müsste ich bislang wie folgt abrechnen?

1,3 GG
PTE
1,0 MB
abzügl. 0,65 GG
PTE
1,3 VG
abzügl. 1,0 MB
PTE


GK

Die GG wird schon berücksichtigt? Auch beim KfA.?

Vielen lieben Dank
Coco Lores
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#2

30.05.2017, 09:32

Die Abrechnung sieht soweit gut aus, aber hier fehlt die Termingebühr nach Nr. 3105 von 0,5.

Du sagst es ist ein Versäumnisurteil ergangen und ich gehe davon aus, dass ihr die vorgerichtlichen Kosten im Mahnverfahren geltend gemacht habt? Was steht denn im Urteil drin? Eigentlich müsste die GG damit auch ausgeurteilt und tituliert sein, sodass der KfA diese auch umfassen muss!
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#3

30.05.2017, 09:35

Die GG hat im KFA nichts zu suchen. Diese gehört nicht zu den Verfahrenskosten. Ist die GG mit eingeklagt worden und tituliert, dann muss eine Anrechnung auf die VG vorgenommen werden. Aber die GG selbst hat im KFA nicht aufzutauchen.
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#4

30.05.2017, 09:51

:oops: Stimmt du hast vollkommen recht :pfeif :oops: :patsch
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Tinaho
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#5

30.05.2017, 10:34

Hab die akte nun vor mir.

Die GG ist extra im Urteil aufgeführt. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ...... aussergerichtliche RAKosten nebst Zinsen.....zu bezahlen.

Dann müsste der KfA wie folgt aussehen:

1,0 MB
PTE
./. 0,65 GG Anrechnung
1,3 VG
0,5 TG
./. 1,0 MB
PTE

Gerichtskosten

Ich hoffe dass ich nun richtig liege. Danke
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#6

30.05.2017, 11:13

Ja, alles ok. ;)
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