Hallo ihr Lieben,
ich habe hier gerade eine Sache auf dem Tisch, wo wir eine Aktiengesellschaft vertreten haben. Ich soll hier jetzt gegenüber unserer Mandantin (die AG) die Gebühren abrechnen.
Wir haben sie zunächst außergerichtlich vertreten und dann gerichtlich. Es ging hierbei um die unentgeltliche Rückübertragung der Aktien an zwei Aktionäre. Vielleicht kennt jemand das BGH-Urteil in einer sehr ähnlich gelagerten Sache. Jedenfalls hatten wir hier auch fast genau denselben Fall.
Welchen Gegenstandswert setze ich denn hier an? Bei Eintritt in die AG hatten die Aktionäre in unserem Fall 30 vinkulierte Namensaktien im Nominalwert von 60,00 EUR erworben. Seinerzeit mussten sie noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,00 EUR zahlen. Muss ich hier den Gegenstandswert 1.800,00 EUR (30x60) ansetzen?
Und nehme ich hier die gewöhnliche Geschäftsgebühr von 1,3 und die Verfahrensgebühr 1,3 + Terminsgebühr 1,2 ?
Vielleicht hatte hier jemand auch so einen Fall auf dem Tisch und kann mir helfen.
Vielen Danke schonmal im Voraus.
Vertretung einer AG
- Anahid
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Seh ich wie 148. Wenn hier ein Gerichtsverfahren anhängig war, würde ich den Streitwert gerichtlich festsetzen lassen.
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Danke, dann werde ich das wohl am besten machen. Und wie sieht es mit den Gebühren aus, welche muss ich da ansetzen?
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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- Anahid
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Dürfte doch ein ganz normaler Zivilrechtsstreit sein. Also wären die von Dir angegebenen Gebühren richtig.
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Ja, das denke ich auch. Wollte nur auf Nummer sicher gehen. Andere Gebühren würden mir hierzu auch nicht einfallen .
Liebe Grüße
Findik
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Nee, das vergesse ich nicht, aber danke für den vorsorglichen Hinweis .
Liebe Grüße
Findik
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