Hallo zusammen! Ich bin neu im Forum und habe eine etwas schwierige Frage: Mein Chef streitet mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten, dass er nach Beendigung einer Zivilsache seine Kosten nicht festsetzen lassen muss. Wir haben die Sache zu 100% gewonnen und die Gegenseite ist zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Die Rechtschutzversicherung meint, der RA ist gem. § 19 RVG Abs. 1 Ziffer 14 verpflichtet, die entstandenen RA-Kosten bei Gericht festsetzen zu lassen. Mein Chef weigert sich.
Ist er im Recht?
Kostenfestsetzungsantrag
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Mein Chef meint, dass die Kostenerstattungsforderung auf die Rechtsschutzversicherung übergegangen ist und der VN verlangen kann, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten bei Gericht selbst geltend macht. Also - mein Chef hat seine Gebühren von der Rechtsschutzversicherung bezahlt bekommen und schickt nun eine Vollmacht an die Rechtsschutzversicherung, dass sie die Kosten selbst eintreiben darf
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Das ist mal ne lustige Konstellation habe ich auch noch nie gehört, dass ein RA keinen KfA machen will.
Ich kenne es nur so, dass wir (RA) KfA gestellt und gleichzeitig mit RSV abgerechnet haben. RSV hat gezahlt und dann haben wir mangels Aussicht auf Erfolg der Beitreibung den KfB der RSV (per Einschreiben/Rückschein) überlassen, damit die selbst versuchen können, die Kosten beizutreiben.
Evtl. wäre das auch eine Option für euch? RSVs lassen sich oft darauf ein, spart RA-Kosten, da die ja auch RAs + Refas beschäftigen
Ich kenne es nur so, dass wir (RA) KfA gestellt und gleichzeitig mit RSV abgerechnet haben. RSV hat gezahlt und dann haben wir mangels Aussicht auf Erfolg der Beitreibung den KfB der RSV (per Einschreiben/Rückschein) überlassen, damit die selbst versuchen können, die Kosten beizutreiben.
Evtl. wäre das auch eine Option für euch? RSVs lassen sich oft darauf ein, spart RA-Kosten, da die ja auch RAs + Refas beschäftigen
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Aber ansonsten gehts Deinem Chef gut?
Ich denke, § 19 I Nr. 14 RVG ist eindeutig. Dein Chef muss die Kostenfestsetzung beantragen.
Kann er natürlich auch lassen: Viel Spaß mit dem Schadensersatzanspruch, der dem Mandanten dadurch entsteht, dass er einen anderen Rechtsanwalt mit der Kostenfestsetzung beauftragen muss. Selbstverständlich kann er diese Kosten von Deinem Chef erstattet verlangen. Also manche
Ich denke, § 19 I Nr. 14 RVG ist eindeutig. Dein Chef muss die Kostenfestsetzung beantragen.
Kann er natürlich auch lassen: Viel Spaß mit dem Schadensersatzanspruch, der dem Mandanten dadurch entsteht, dass er einen anderen Rechtsanwalt mit der Kostenfestsetzung beauftragen muss. Selbstverständlich kann er diese Kosten von Deinem Chef erstattet verlangen. Also manche
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.