Abrechnung Stellung Rentenantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Kanada78
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 26.01.2016, 10:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

12.12.2016, 12:00

Wir haben für die Mandantin einen Rentenantrag gestellt, also alle Formulare ausgefüllt. Rentenbescheid liegt nunmehr vor. Ich finde nichts darüber, wie man das abrechnet.
Danke für Eure Hilfe... :yeah
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14429
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

12.12.2016, 12:08

Geschäftsgebühr 2300
Kanada78
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 26.01.2016, 10:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

12.12.2016, 12:18

Kann ich das irgendwo nachlesen und wie wäre der Streitwert?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14429
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

12.12.2016, 12:24

Das dürfte eigentlich nicht nach Streitwert abzurechnen sein, sondern nach Rahmen. Weiß nicht, ob man das irgendwo nachlesen kann. Es ist ja so, dass üblicherweise für die Antragstellung selbst noch keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Aber es ist halt ein ganz normales außergerichtliches Sozialrechtsverfahren. Und dafür gilt Teil 2. Ganz genau also GG 2300, 2302.
Antworten