Wir haben für die Mandantin einen Rentenantrag gestellt, also alle Formulare ausgefüllt. Rentenbescheid liegt nunmehr vor. Ich finde nichts darüber, wie man das abrechnet.
Danke für Eure Hilfe...
Abrechnung Stellung Rentenantrag
- Adora Belle
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Das dürfte eigentlich nicht nach Streitwert abzurechnen sein, sondern nach Rahmen. Weiß nicht, ob man das irgendwo nachlesen kann. Es ist ja so, dass üblicherweise für die Antragstellung selbst noch keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Aber es ist halt ein ganz normales außergerichtliches Sozialrechtsverfahren. Und dafür gilt Teil 2. Ganz genau also GG 2300, 2302.