Zwei MB´s in einer Akte Gegenstandswerte zuammenrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1

10.11.2016, 10:58

Hallo,

ich habe eine Akte, bei der wir den Auftrag hatten einen Mahnbescheid bezüglich der offenen Mietforderung zu beantragen, nach der Beantragung einigte sich unser Mandantin mit dem Mieter in einem Vergleich, auf den Vergleich zahlte der Mieter auch einen Teil, den rest aber nicht mehr.

Wir haben den Mieter dann nochmal außergerichtlich angeschrieben, nachdem daraufhin auch keine Reaktion erfolgte haben wir den VB beantragt.

Fast zeitgleich haben wir einen zweiten MB beantragt, da weitere Mieten nicht gezahlt wurden und haben hierzu auch einen VB beantragt.

Nun ist zu meiner Absicherung die Frage, ich rechne sicher die 3305 und die 3308 aus den beiden Werten gesamt ab, so dass ich die 3305 und die 3008 nur einmal in der Rechnung habe, oder?
Ich rechne die 3305 und 3308 nicht in einer Rechnung zwei Mal ab.

Kann ich auch die 2300 für die außergerichtliche Aufforderung abrechnen, obwohl wir erst nach dem MB-Antrag den Schuldner zur Zahlung aufgefordert haben?
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AliceImWunderland
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#2

10.11.2016, 11:05

Die Mahnbescheide werden einzeln abgerechnet. Die Werte werden nicht zusammengerechnet.

Meiner Meinung nach kannst du die 2300 nicht abrechnen. Ihr habt erst einen MB gemacht und dann erst aufgefordert. Somit ist die Zahlungsaufforderung mit den MB-Kosten abgegolten . NIcht umsonst heißt es "vorgerichtliche Kosten". Wenn die Sache erst gerichtlich anhängig ist, gibt es für die nachfolgende Tätigkeit keine vorgerichtlchen Kosten mehr.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
RENOCTBLN
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#3

10.11.2016, 11:06

Ich rechne sie also doch einzeln ab, obwohl beide Mahnbescheide in einer Akte gestellt wurden?
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Anahid
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#4

10.11.2016, 12:31

2 Verfahren = 2 Rechnungen. Es kommt doch nicht darauf an, wie viele Akten angelegt wurden.

Jede Miete stellt einen eigenen Anspruch dar. Zum Zeitpunkt der Beauftragung einen MB zu erstellen, war eine bestimmte Anzahl Mieten offen. Die habt Ihr dann im MB geltend gemacht. Danach sind weitere Rückstände entstanden, weshalb ein weiteres Verfahren eingeleitet wurde. Diese weiteren Mieten, hätten aber ja nicht schon im ersten MB mit geltend gemacht werden können. Darum: neues Verfahren, neue Gebühren.
Zuletzt geändert von Anahid am 10.11.2016, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RENOCTBLN
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#5

10.11.2016, 14:13

OK. danke! :-)
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