Anrechnung Verfahrensgebühr/Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CaroMa
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#1

20.10.2016, 09:04

Hallo Ihr Lieben. :wink1

Folgendes Problem:
RA hat Klageauftrag, Klage eingereicht und diese wieder zurückgenommen. Danach hat er Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erhalten.

Muss hier die Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr angerechnet werden? :kopfkratz


Danke!
CaroMa
Foren-Praktikant(in)
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#2

20.10.2016, 09:30

Gefunden:

Nach Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

Die Anrechnung erfolgt auch in den Fällen, in denen die Geschäftsgebühr nach der Verfahrensgebühr entsteht (sogenannte Rückrechnung).
RVG effizient, 7. Kapitel, 509
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