Hallo Ihr Lieben.
Folgendes Problem:
RA hat Klageauftrag, Klage eingereicht und diese wieder zurückgenommen. Danach hat er Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erhalten.
Muss hier die Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr angerechnet werden?
Danke!
Anrechnung Verfahrensgebühr/Geschäftsgebühr
Gefunden:
Nach Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Die Anrechnung erfolgt auch in den Fällen, in denen die Geschäftsgebühr nach der Verfahrensgebühr entsteht (sogenannte Rückrechnung).
RVG effizient, 7. Kapitel, 509
Nach Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Die Anrechnung erfolgt auch in den Fällen, in denen die Geschäftsgebühr nach der Verfahrensgebühr entsteht (sogenannte Rückrechnung).
RVG effizient, 7. Kapitel, 509