Ein Mandant (Arzt) hat sich an uns gewandt, da er ein Schreiben von der Kassenärztlichen Vereinigung wegen einer Plausibilitätsprüfung erhielt. Wir haben hier also mehrfach mit der KV hin und her geschrieben und irgendwann wurde vonseiten der KV ein Bescheid erlassen, gegen den wir Widerspruch eingelegt und diesen Widerspruch nunmehr begründet haben. Nun soll ich hier eine Zwischenrechnung anfertigen.
Ist hier jetzt nun für die Tätigkeit vor Erlass des Bescheides eine Geschäftsgebühr entstanden und für die Einlegung des Widerspruches bzw. für das Widerspruchsverfahren selbst nochmals eine Geschäftsgebühr und die erste wäre hierauf zur Hälfte anzurechnen?
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sind ja Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren verschiedene Angelegenheiten, in denen es dann wie oben beschrieben abgerechnet wird. Aber trifft das auch auf den geschilderten Sachverhalt zu?
2 Geschäftsgebühren entstanden?
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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du sagst es schon: zwei GG und anrechnen bitte.BBTB hat geschrieben:Ist hier jetzt nun für die Tätigkeit vor Erlass des Bescheides eine Geschäftsgebühr entstanden und für die Einlegung des Widerspruches bzw. für das Widerspruchsverfahren selbst nochmals eine Geschäftsgebühr und die erste wäre hierauf zur Hälfte anzurechnen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück