2 Geschäftsgebühren entstanden?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BBTB
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#1

18.10.2016, 11:09

Ein Mandant (Arzt) hat sich an uns gewandt, da er ein Schreiben von der Kassenärztlichen Vereinigung wegen einer Plausibilitätsprüfung erhielt. Wir haben hier also mehrfach mit der KV hin und her geschrieben und irgendwann wurde vonseiten der KV ein Bescheid erlassen, gegen den wir Widerspruch eingelegt und diesen Widerspruch nunmehr begründet haben. Nun soll ich hier eine Zwischenrechnung anfertigen.

Ist hier jetzt nun für die Tätigkeit vor Erlass des Bescheides eine Geschäftsgebühr entstanden und für die Einlegung des Widerspruches bzw. für das Widerspruchsverfahren selbst nochmals eine Geschäftsgebühr und die erste wäre hierauf zur Hälfte anzurechnen?

In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sind ja Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren verschiedene Angelegenheiten, in denen es dann wie oben beschrieben abgerechnet wird. Aber trifft das auch auf den geschilderten Sachverhalt zu?
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#2

18.10.2016, 16:52

Warum soll das da anders sein? Ich bin der Meinung, dass anzurechnen ist.
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#3

18.10.2016, 17:44

BBTB hat geschrieben:Ist hier jetzt nun für die Tätigkeit vor Erlass des Bescheides eine Geschäftsgebühr entstanden und für die Einlegung des Widerspruches bzw. für das Widerspruchsverfahren selbst nochmals eine Geschäftsgebühr und die erste wäre hierauf zur Hälfte anzurechnen?
du sagst es schon: zwei GG und anrechnen bitte. ;)
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BBTB
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#4

18.10.2016, 18:54

Super. Habt vielen lieben Dank für eure Antworten :)
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