Insolvenz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
RENOCTBLN
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 25.08.2015, 10:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

23.09.2016, 11:11

Hallo,


in meiner Akte wurde 2002 eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Schuldnerin geschlossen woraufhin die Schuldnerin die ganzen Jahre über auch Raten gezahlt hat.

Letztes Jahr erhielten wir ein Schreiben von der Schuldnerberatung, in dem wir gebeten wurden unsere Forderung mitzuteilen, was wir auch getan haben. Danach wurde ein Vergleichsvorschlag gemacht, den unser Mandant angenommen hat.

Die Mehrheit der Gläubiger hat dem Vergleich zugestimmt, es lag eine Kopf- und Summenmehrheit vor. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist dann aber auf Grund eines Gläubigers gescheitert, so dass eine Zustimmungsersetzung durch das Gericht erfolgen sollte.

Wir erhielten dann Schreiben vom Gericht auf welche wir aber nicht geantwortet haben und später teilte dann die Schuldnerberatung mit, dass die Zustimmungsersetzung erfolgt ist.

Die Vergleichszahlung haben wir auch erhalten.

Nun ist meine Frage, ob ich hierfür auch eine Gebühr abrechnen kann und wenn ja welche?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :-)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

23.09.2016, 13:33

Für die Einigung ja. Hatten wir übrigens grad erst. Die Suchfunktion des Forums sollte da helfen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten