Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Isis90
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#1
20.09.2016, 15:17
Hallo,
folgender Sachverhalt: Gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Durchsuchung wurden auch die Wohnungen der Familienmitglieder durchsucht. Gegen diese Durchsuchungen haben wir Beschwerde eingelegt für die einzelnen Familienmitglieder.
Klar ist für mich, wie ich die Sache für den Mandanten abrechne. Aber wie muss ich die Vertretung in den einzelnen Akten der Familienmitglieder abrechnen? Sind das Gebühren nach 4142 VV
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
?
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
20.09.2016, 15:56
Abgesehen davon, dass ich das immer für eine unglückliche Konstellation halte, gleichzeitig den Beschuldigten und Dritte in einem Straf-/Ermittlungsverfahren zu vertreten...
Das dürfte jeweils Einzeltätigkeiten sein.
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Isis90
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#3
20.09.2016, 16:29
Danke dir AdoraBelle
Ja, wir alle finden das auch nicht so prickelnd, aber was der Chef will, dass bekommt er auch, egal wie alle anderen Anwälte hier das finden
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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