Gebühr für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JungerAnwalt
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#1

10.05.2016, 08:14

Guten Morgen, wir kommen leider gerade nicht weiter...

Was bekommt man als Anwalt für die Beauftragung des GV bei einem Streitwert in Höhe von 266 Euro? Beantrag wurden Auskunft 755 ZPO , VA 802 c ZPO, Vorpfändung § 845 ZPO, Beseitigung von Widerstand und Protokollabschrift. Muss ich etwas anrechnen? Ich habe den Schuldner vor dem GV noch einmal zur Zahlung aufgefordert und eine 0,3 Gebühr (3309) + Telekom, veranschlagt.

Der Schuldner hat nun, nach Beantragung des Haftbefehls die Vermögensauskunft erteilt.

Vielen Dank!
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Anahid
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#2

10.05.2016, 08:55

Da Du ja bereits eine Vollstreckungsandrohung gemacht hast, bekommst Du leider für die Beauftragung des GV gar nichts, da die Gebühr die Vollstreckungsandrohung und eine nachfolgende ZV eine Angelegenheit sind. Für den Fall, dass der GV eine Vorpfändung ausbringen kann, würde eine hierfür entstehende Gebühr in der Gebühr des dann zu beantragenden PfÜB aufgehen. Sorry. :ka
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AliceImWunderland
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#3

10.05.2016, 09:23

Anahid hat geschrieben:Da Du ja bereits eine Vollstreckungsandrohung gemacht hast, bekommst Du leider für die Beauftragung des GV gar nichts, da die Gebühr die Vollstreckungsandrohung und eine nachfolgende ZV eine Angelegenheit sind. Für den Fall, dass der GV eine Vorpfändung ausbringen kann, würde eine hierfür entstehende Gebühr in der Gebühr des dann zu beantragenden PfÜB aufgehen. Sorry. :ka
:zustimm
Du bekommst quasi nur die Auslagen für den ZV-Auftrag.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
JungerAnwalt
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#4

10.05.2016, 09:32

Danke, so etwas hatte ich geahnt, war immer aber keinesfalls sicher.

:thx
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