Hallo, ich bin neu hier.
Ich habe ein Problem und kann gerade niemanden Fragen.
Wir haben einen säumigen Schuldner, der bereits in Verzug war angeschrieben und aufgefordert, die Forderung (46 Euro) zu begleichen.
Er zahlte daraufhin nur die Anwaltskosten.
Dann beantragten wir einen Mahnbescheid. Jetzt wurde die Forderung (137 Euro inkl. Kosten) bezahlt.
Zu meiner Frage: Verlangen wir in der Rechnung an den Mandanten nun eine 1,0 Gebühr oder 1,0 -0,65 ?
1,0 Verfahrensgebühr 2,13 RVG Nr. 3305 VV 45,00 Euro
- 0,65 nach Vorb. 3 Abs. 4, Teil 3 VV 29,25 Euro
Danke!
Gebühr für einen MAhnbescheid
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Du musst die Anrechnung vornehmen. Das Mahnverfahren ging ja über die Forderung des Mandanten. Zur Geltendmachung dieser Forderung ist auch die Geschäftsgebühr angefallen, sodass Du diese anrechnen musst. Etwas anderes wäre dann der Fall gewesen, wenn der Schuldner die Forderung des Mandanten bezahlt hätte, nicht aber die Anwaltskosten und diese dann im Mahnverfahren hätten geltend gemacht werden müssen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke.
Im Mahnbescheid wurde die Hauptforderung, jedoch keine Anwaltskosten geltend gemacht. Dann war also der Mahnbescheid nicht richtig ausgefüllt, oder? Was hätte man da denn ankreuzen müssen?
Im Mahnbescheid wurde die Hauptforderung, jedoch keine Anwaltskosten geltend gemacht. Dann war also der Mahnbescheid nicht richtig ausgefüllt, oder? Was hätte man da denn ankreuzen müssen?
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Ich denke man hätte in dem Feld "auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen" den anzurechnenden Betrag eingeben müssen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das System das so durchgehen lassen würde, wenn man keine GG eingibt.
- Batwomen
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Du könntest ja mal einen Screenshot mit geschwärzten Zeilen einstellen, bei dem man 1. deinen Ausdruck sieht und 2. sieht, was konkret du angegeben hast bzw. angegeben wurde - ist ja durchaus unterschiedlich. Und ja, hätte man angeben müssen zum Abrechnen. Im Zweifel noch mal hier nachlesen, da ist beschrieben, wie man das korrekt hätte machen müssen. Vielleicht gibt's ja einen Weg, das nachträglich nachzufordern?
- alraune
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So, wie ich es verstehe, hat der Gegner jetzt zu viel an Gebühren gezahlt (vorgerichtlich eine volle Geschäftsgebühr und im Zuge des Mahnverfahrens eine volle 1,0 Verfahrensgebühr). Die Überzahlung müsste man ihm erstatten.
Ansonsten wie Anahid: In der Kostenrechnung an den Mandanten muss angerechnet werden.
Ansonsten wie Anahid: In der Kostenrechnung an den Mandanten muss angerechnet werden.